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Aktuelle Versandkosten und LieferbedingungenLieferung, Transport, Annahmeverzug Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung und Transport. Diese werden auf unserer Auftragsbestätigung bzw. Rechnung gesondert ausgewiesen. Ab einem Warennettowert von Euro 180,-- beliefern wir Sie “frei Haus“ in Österreich, ab Euro 200,-- auch nach Deutschland. Erfolgt die Warenannahme nicht wie vereinbart müssen wir die Ware noch einmal verschicken wobei die Kosten dem Vertragspartner (Kunde) verrechnet werden. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf die Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurück zu treten und die Ware anderweitig zu verkaufen. Sollte die Lieferung per Nachnahme vereinbart sein und vom Besteller die Annahme einer Zustellung per Nachnahme verweigert werden,wird der Vertragspartner mit den gesamten Versandspesen, Nachnahmegebühren,Rücksendespesen und einer Bearbeitungsgebühr von 25.- exkl Mwst belastet Die Kosten einer Retoursendung aus welchen Gründen auch immer, sind immer (sollte es keine andere Verenbarung geben) vom Käufer zu tragen. Berufsbekleidung-Bittner übernimmt keine Retourware wo ein Entgeld zu bezahlen ist. Frachtkosten: Frei Haus ab einem Nettowarenwert von € 180,-- (pro Bestellung in Österreich) unter € 180.-€ 7,90.- in Österreich Bei grenzüberschreitenden Lieferungen wird der Transport nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet. Bzw. ist nach Deutschland die Lieferung ab einen Warennettowert von 200.- die Bestellung frei Haus. unter € 200.- €10,90.- in Deutschland
Lieferfrist Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Kunde alle erforderlichen Detailangaben, wie insbesondere die Größenverteilung, die Modellspezifikationen, die Beschriftungswünsche, Menge u. dgl. verbindlich bekannt gegeben hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen zu überschreiten wenn der Produzent die Ware nicht liefern kann.Wir sind dann zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt. Die Versandkosten werden in diesem Fall nur einmal berechnet
Geringfügige Leistungsänderungen Es gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für Farbabweichungen bzw. Ausstattungsänderungen.
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